Wer Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte hält, kauft oder tauscht, berührt regelmäßig auch das Einkommensteuerrecht – oft unbemerkt. Der Bundesfinanzhof hat die Einordnung als Wirtschaftsgut bestätigt; das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsauffassung 2025 neu gefasst. Gleichzeitig stehen Meldepflichten für Anbieter und ein Referentenentwurf zur Reform der Privatbesteuerung im Raum.
Dieser Beitrag fasst den geltenden Rechtsstand zusammen, grenzt gesicherte Regelungen von offenen Verfahren und Entwürfen ab und skizziert typische Fallkonstellationen für Privatanleger und Unternehmen. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.