MiCA: Was die EU-Kryptoregulierung seit Juli 2026 für Anleger und Unternehmen ändert

Berlaymont-Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel mit EU-Banner an der Fassade

Kryptowerte sind in Deutschland längst kein Nischenthema mehr. Nach einer repräsentativen Umfrage, die die BaFin im August 2026 ausgewertet hat, besitzen rund 13 Prozent der Erwachsenen Kryptowerte, das sind mehr als neun Millionen Menschen. Gleichzeitig hat sich der rechtliche Rahmen grundlegend verändert: Mit der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCA oder MiCAR, gilt erstmals ein einheitliches Aufsichtsrecht für Kryptodienstleister in der gesamten EU.

Seit dem 1. Juli 2026 sind die letzten Übergangsfristen abgelaufen. Wer heute in der EU Kryptowerte verwahrt, tauscht oder handelt, braucht eine Zulassung. Dieser Beitrag erklärt, was die Verordnung regelt und was nicht, welche Pflichten für Anbieter gelten, was das für Stablecoins bedeutet und worauf Anleger und Unternehmen jetzt achten sollten.

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