Seit dem 1. Januar 2026 ist der europäische CO₂-Grenzausgleich, kurz CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), kein reines Meldesystem mehr. Wer Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff oder Strom aus Ländern außerhalb der EU einführt, muss für die darin enthaltenen Emissionen künftig bezahlen. Fällig wird die erste Rechnung zwar erst im Herbst 2027. Die Mengen, für die dann gezahlt werden muss, entstehen aber schon jetzt, mit jeder Einfuhr dieses Jahres.
Dieser Beitrag erklärt, wie das System funktioniert, wen es trifft, was die Zertifikate derzeit kosten und welche Termine Importeure und mittelständische Unternehmen kennen sollten. Er stützt sich vor allem auf die Angaben der EU-Kommission und der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), die in Deutschland für CBAM zuständig ist.