Mindestlohn 14,60 Euro: Was Arbeitgeber vor dem 1. Januar 2027 prüfen sollten

Neuer Mindestlohn ab 2027

Am 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Das steht seit gut einem Jahr fest und ist trotzdem in vielen Betrieben noch nicht durchgerechnet. Denn die Erhöhung um 70 Cent wirkt nicht nur auf die Stundenlöhne der unteren Lohngruppen. Sie verschiebt auch die Verdienstgrenze für Minijobs, den Übergangsbereich für Midijobs und damit die Kalkulation vieler kleiner Unternehmen.

Dieser Beitrag zeigt, woher die neue Zahl kommt, wen sie betrifft, wo Arbeitgeber in der Praxis am häufigsten danebenliegen und was bis zum Jahreswechsel geprüft werden sollte. Gerade bei Minijobs kann ein unveränderter Arbeitsvertrag ab Januar zu einem Problem werden, ohne dass jemand etwas falsch gemacht hat.

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