Mindestlohn 14,60 Euro: Was Arbeitgeber vor dem 1. Januar 2027 prüfen sollten

Neuer Mindestlohn ab 2027

Am 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Das steht seit gut einem Jahr fest und ist trotzdem in vielen Betrieben noch nicht durchgerechnet. Denn die Erhöhung um 70 Cent wirkt nicht nur auf die Stundenlöhne der unteren Lohngruppen. Sie verschiebt auch die Verdienstgrenze für Minijobs, den Übergangsbereich für Midijobs und damit die Kalkulation vieler kleiner Unternehmen.

Dieser Beitrag zeigt, woher die neue Zahl kommt, wen sie betrifft, wo Arbeitgeber in der Praxis am häufigsten danebenliegen und was bis zum Jahreswechsel geprüft werden sollte. Gerade bei Minijobs kann ein unveränderter Arbeitsvertrag ab Januar zu einem Problem werden, ohne dass jemand etwas falsch gemacht hat.

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E-Rechnung ab 2027: Was Unternehmen jetzt umstellen müssen

In gut zehn Wochen beginnt für viele Unternehmen in Deutschland eine neue Phase der Digitalisierung, die kaum jemand bemerkt, bis sie im Rechnungsausgang hängen bleibt. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ihre Rechnungen an andere inländische Unternehmen grundsätzlich als echte E-Rechnung ausstellen. Eine PDF-Datei per E-Mail reicht dann nicht mehr.

Was nach einer steuerlichen Formalie klingt, ist in Wahrheit ein Technologiewechsel. Die Rechnung wird vom Dokument zum Datensatz. Wer das versteht, kann die Umstellung nutzen, um Buchhaltung, Zahlungsverkehr und Kontrolle zu automatisieren. Wer es unterschätzt, riskiert Rückfragen von Kunden, verzögerte Zahlungen und Probleme beim Vorsteuerabzug. Dieser Beitrag ordnet den Stand im Oktober 2026 ein und zeigt, was jetzt zu tun ist.

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