In vielen mittelständischen Unternehmen steht in den nächsten Jahren die Frage an, wer den Betrieb weiterführt. Die Inhaber werden älter, die Kinder haben andere Pläne, und geeignete Käufer sind schwerer zu finden als früher. Was als Familienangelegenheit beginnt, ist zugleich eine der folgenreichsten unternehmerischen Entscheidungen überhaupt: Es geht um das Lebenswerk, um Arbeitsplätze und oft um einen großen Teil der eigenen Altersversorgung.
Dieser Beitrag ordnet ein, wie groß das Thema tatsächlich ist, warum so viele Übergaben scheitern oder gar nicht erst versucht werden und welche Weichen Unternehmer früh stellen sollten, damit am Ende nicht die Schließung steht.
Inhalt
- Die Lage: viele Übergaben, zu wenige Nachfolger
- Warum Übergaben scheitern
- Familie, Mitarbeitende oder Externe: die drei Wege
- Das Unternehmen übergabefähig machen
- Der Kaufpreis: Erwartung und Wirklichkeit
- Die rechtliche Umsetzung
- Steuern: früh prüfen, nicht spät reparieren
- Ein Fahrplan und ein Fazit
1. Die Lage: viele Übergaben, zu wenige Nachfolger
Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn schätzt, dass im Zeitraum 2026 bis 2030 in rund 186.000 Familienunternehmen eine Übergabe ansteht, weil die Inhaber aus Alters-, Krankheits- oder Todesgründen ausscheiden. Gezählt werden dabei nur Unternehmen, die wirtschaftlich attraktiv genug für eine Übernahme sind. Bemerkenswert ist die Begründung, mit der das IfM Bonn die gegenüber der Vorperiode stagnierende Zahl erklärt: Die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen hat sich verschlechtert, was eine Übernahme für Interessenten weniger attraktiv macht.
Die KfW blickt mit ihrem Mittelstandspanel auf die Pläne der Inhaber selbst. Nach dem Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 streben bis Ende 2029 rund 545.000 der insgesamt 3,87 Millionen mittelständischen Unternehmen eine Nachfolge an. Zugleich planen rund 569.000 Inhaber, ihr Unternehmen ohne Fortführung zu schließen. Erstmals gibt es damit mehr Stilllegungspläne als Nachfolgewünsche. Das Durchschnittsalter der Inhaber liegt bei über 54 Jahren.
Die Erfahrungen aus der Beratungspraxis bestätigen das Bild. Laut dem DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025 haben sich 2024 bei den Industrie- und Handelskammern 9.636 abgabewillige Unternehmer beraten lassen, aber nur 4.016 Übernahmeinteressierte. Rund 5.620 Unternehmen stand damit rechnerisch kein Interessent gegenüber. 27 Prozent der beratenen Unternehmen erwägen eine Schließung.
2. Warum Übergaben scheitern
Der fehlende Nachfolger ist der häufigste Grund für geplante Schließungen: 92 Prozent der Kammern nennen ihn laut DIHK als ausschlaggebend. Dahinter stehen aber oft Ursachen, die der Inhaber selbst beeinflussen kann. Nach Einschätzung der IHK-Berater erwarten 36 Prozent der Alt-Inhaber einen überhöhten Kaufpreis, und 38 Prozent bereiten die Übergabe zu spät vor.
Hinzu kommen äußere Faktoren. Die DIHK nennt den Fachkräftemangel, gestiegene Energie- und Materialkosten, allgemeine Unsicherheit und wachsende Bürokratielasten. Auch in der KfW-Befragung hat Bürokratie als Grund für Stilllegungspläne deutlich an Gewicht gewonnen. Wer selbst kaum noch Freude an der Führung des Betriebs hat, findet schwer jemanden, der diese Aufgabe übernehmen möchte.
Aus Beratungssicht kommt ein weiterer Punkt hinzu, der in Statistiken kaum sichtbar wird: Viele Unternehmen hängen so stark an der Person des Inhabers, dass ohne ihn wenig übrig bleibt. Kundenbeziehungen, Fachwissen und Entscheidungen laufen über eine Person. Ein Käufer bezahlt aber für das, was nach der Übergabe weiter funktioniert.
3. Familie, Mitarbeitende oder Externe: die drei Wege
Für die Übergabe gibt es im Kern drei Wege, die sehr unterschiedliche Vorbereitungen verlangen:
- Familieninterne Nachfolge: Sie ist nach wie vor der Wunschweg. Laut KfW möchten 55 Prozent der Inhaber mit Nachfolgeplänen das Unternehmen an Familienangehörige weitergeben. Entscheidend sind hier neben der Eignung der Nachfolger die Gleichbehandlung weichender Erben und die Versorgung des Übergebers.
- Übergabe an Mitarbeitende: Beim Management-Buy-out übernehmen Führungskräfte aus dem eigenen Haus. Sie kennen Betrieb, Kunden und Abläufe, verfügen aber selten über ausreichendes Eigenkapital. Die KfW beobachtet, dass diese Variante wieder stärker in den Blick rückt.
- Verkauf an Externe: Ein Wettbewerber, ein Existenzgründer oder ein Finanzinvestor kauft das Unternehmen. Laut DIHK möchte etwa die Hälfte der beratenen Senior-Unternehmer verkaufen, oft weil sich in Familie und Belegschaft niemand findet.
Wie es tatsächlich ausgeht, zeigt die Rückschau. Nach einer Metaanalyse des IfM Bonn über Studien der letzten 40 Jahre wurde gut die Hälfte der Familienunternehmen innerhalb der Familie übergeben, etwa 17 Prozent an Beschäftigte und 29 Prozent an Externe. Familieninterne Nachfolgen haben in jüngeren Studien leicht an Bedeutung verloren. Wer sich auf die Familie verlässt, sollte deshalb früh klären, ob dort wirklich jemand bereitsteht.
4. Das Unternehmen übergabefähig machen
Ein Unternehmen ist übergabefähig, wenn ein Dritter es verstehen, prüfen und ohne den bisherigen Inhaber weiterführen kann. Dafür braucht es selten große Umbauten, wohl aber Zeit. Typische Baustellen sind:
- Abhängigkeit vom Inhaber: Wichtige Kundenbeziehungen, Lieferantenkontakte und Entscheidungen schrittweise auf eine zweite Führungsebene verlagern.
- Zahlen und Planung: Aussagekräftige Jahresabschlüsse, eine nachvollziehbare Planung und eine klare Trennung von betrieblichen und privaten Ausgaben.
- Verträge: Miet-, Liefer- und Kundenverträge prüfen, ob sie bei einem Inhaberwechsel weiterlaufen oder Zustimmungen erfordern.
- Vermögen: Klären, welche Immobilien, Fahrzeuge oder Beteiligungen zum Betrieb gehören und welche beim Übergeber bleiben sollen.
Der Themenbereich Exit und Nachfolge im Unternehmerkompass fasst zusammen, wie Unternehmenswert, Nachfolgerwahl, gesellschaftsrechtliche Umsetzung, Steuern und persönliche Absicherung zusammengeführt werden. Gerade dieses Zusammenspiel braucht einen Vorlauf von mehreren Jahren, wenn es nicht unter Zeitdruck geschehen soll.
5. Der Kaufpreis: Erwartung und Wirklichkeit
Die Preisvorstellungen der Inhaber sind deutlich gestiegen. Nach der KfW-Auswertung erwarten Nachfolgeplaner, die bis 2029 übergeben wollen, im Durchschnitt rund 499.000 Euro. Seit 2019 sind die angestrebten Kaufpreise um rund 34 Prozent gestiegen, preisbereinigt um rund 9,5 Prozent. Im Durchschnitt liegt die Erwartung beim 1,2-Fachen des Jahresumsatzes, im Median beim 0,6-Fachen.
Ein Käufer rechnet anders. Für ihn zählt, welcher Ertrag künftig zu erwarten ist und ob er den Kaufpreis daraus finanzieren kann. Wenn sich die Ertragslage verschlechtert, wie es das IfM Bonn für viele Unternehmen beobachtet, sinkt der Preis, den ein Erwerber zahlen kann, ganz unabhängig vom persönlichen Einsatz, der im Unternehmen steckt. Die Lücke zwischen beiden Sichtweisen ist eine der häufigsten Ursachen für gescheiterte Verhandlungen.
Hilfreich ist eine frühe, unabhängige Bewertung. Sie zeigt, wo der Wert des Unternehmens tatsächlich liegt und welche Maßnahmen ihn steigern können. Wie ein Verkaufsprozess von der Vorbereitung bis zum Vertrag abläuft, beschreibt der Beitrag Der Unternehmensverkauf nach Checkliste.
6. Die rechtliche Umsetzung
Wie die Übergabe rechtlich abläuft, hängt von der Rechtsform und vom Weg ab. Beim Einzelunternehmen werden die einzelnen Wirtschaftsgüter übertragen. Bei einer GmbH kann der Käufer entweder die Geschäftsanteile übernehmen oder die Gesellschaft verkauft ihren Betrieb. Nach § 15 GmbHG sind Geschäftsanteile veräußerlich und vererblich, die Abtretung bedarf aber eines notariell beurkundeten Vertrags. Warum der Gesetzgeber diese Form vorgesehen hat, erklärt der Beitrag Die Erfindung der GmbH.
Beim Kauf von Geschäftsanteilen übernimmt der Käufer die Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten. Welche Haftungsfragen daraus entstehen, wenn sich später Risiken verwirklichen, behandelt der Beitrag Share-Deal: Haftung für Risiken im Gesellschaftsvermögen. Entsprechend sorgfältig müssen Garantien und Haftungsregeln im Kaufvertrag formuliert sein.
Besonders riskant ist der ungeplante Fall. Stirbt der Inhaber, geht sein Vermögen nach § 1922 BGB als Ganzes auf die Erben über, gegebenenfalls auf eine Erbengemeinschaft, die sich einigen muss. Ob das zum Unternehmen passt, hängt von Testament, Erbvertrag und Gesellschaftsvertrag ab. Welche Rolle Einziehungs- und Abtretungsklauseln in der GmbH-Satzung spielen, zeigt der Beitrag Rechtsnachfolge beim Tod des Gesellschafters einer GmbH. Wie ein Unternehmertestament aufgebaut sein sollte, erläutert der Beitrag Regelung der Unternehmensnachfolge mittels Testament.
7. Steuern: früh prüfen, nicht spät reparieren
Steuerlich macht es einen großen Unterschied, ob ein Unternehmen verkauft, verschenkt oder vererbt wird. Beim Verkauf eines Einzelunternehmens oder eines Mitunternehmeranteils entsteht ein Veräußerungsgewinn. Für Unternehmer ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit sieht das Gesetz zwei Erleichterungen vor:
- Nach § 16 Abs. 4 EStG bleibt auf Antrag ein Freibetrag von 45.000 Euro steuerfrei. Er wird nur einmal im Leben gewährt und ermäßigt sich, soweit der Gewinn 136.000 Euro übersteigt.
- Nach § 34 Abs. 3 EStG kann der Gewinn bis 5 Millionen Euro auf Antrag mit 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes besteuert werden, mindestens mit 14 Prozent. Auch diese Ermäßigung gibt es nur einmal im Leben.
Bei der Übertragung im Wege der Schenkung oder Erbschaft greifen die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Nach § 13a ErbStG bleibt begünstigtes Vermögen bis zu einem Erwerb von 26 Millionen Euro grundsätzlich zu 85 Prozent steuerfrei. Diese Verschonung ist allerdings an Bedingungen geknüpft, unter anderem an den Erhalt der Lohnsumme über mehrere Jahre. Wer die Voraussetzungen nach der Übertragung verfehlt, kann die Begünstigung teilweise wieder verlieren.
Weil diese Regeln an Alter, Zeitpunkt und Gestaltung anknüpfen, sollten sie Teil der Planung sein und nicht erst im Kaufvertrag auftauchen. Welche Variante im Einzelfall günstiger ist, lässt sich nur mit Blick auf die konkreten Zahlen beurteilen.
8. Ein Fahrplan und ein Fazit
Für den Einstieg helfen einige Fragen, die jeder Inhaber für sich beantworten kann:
- Bis wann möchte ich mich aus dem Tagesgeschäft zurückziehen, und was soll danach finanziell für mich übrig bleiben?
- Gibt es in Familie oder Belegschaft jemanden, der übernehmen will und kann, und habe ich das offen angesprochen?
- Funktioniert das Unternehmen auch dann, wenn ich mehrere Wochen nicht erreichbar bin?
- Kenne ich den realistischen Wert des Unternehmens, oder nur meine eigene Vorstellung davon?
- Sind Testament, Gesellschaftsvertrag und Vollmachten so abgestimmt, dass der Betrieb auch im Notfall handlungsfähig bleibt?
Die Zahlen von IfM, KfW und DIHK zeigen dieselbe Richtung: Übergaben gibt es weiterhin viele, aber der Markt ist anspruchsvoller geworden. Erfolgreich sind vor allem die Inhaber, die das Thema früh als unternehmerische Aufgabe behandeln und ihren Betrieb so aufstellen, dass er auch ohne sie trägt. Wer zu lange wartet, verliert Auswahl, Verhandlungsspielraum und im ungünstigsten Fall das Lebenswerk.
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Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 26. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.